Abrechnung der Kosten der Psychotherapie

 

Privat versicherte

 

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen. Die ersten 5 Sitzungen - die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden.

 

Gesetzlich versicherte

 

Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann ich nicht über die gesetzliche Kasse abrechnen. Eine Möglichkeit der Kostenübernahme besteht jedoch, wenn Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung haben.

 

In begründetet Einzelfällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzliche Kasse möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Ich berate und unterstütze Sie dabei gerne!

 

Selbstzahler

 

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit die Kosten für die Therapie auch selber zu übernehmen. Dabei entfallen für Sie die Formalitäten.

 

 

 

Um Ihre Fragen persönlich zu beantworten und sich kennen zu lernen, biete ich Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch an.